Menschenrechte und Spiritualität

Auge Kind Schmerz

Menschenrechte Auge Kind SchmerzMenschenrechte und Spiritualität

Die kollektive Kraft der Spiritualität ist eine starke Quelle für die Verteidigung und Förderung unserer Menschenrechte. Ein spiritueller Weg ermutigt uns, uns auf das Gute in uns und in anderen zu konzentrieren, statt auf Unterschiede und Vorurteile. Es hilft uns, unser Mitgefühl und unsere Empathie zu stärken und uns anzustacheln, andere mit Respekt und Liebe zu behandeln.

Wenn wir einen spirituellen Weg gehen, ermutigt es uns, die Welt als Ganzes wahrzunehmen, nicht nur als eine Ansammlung von Nationen oder Individuen. Dieser größere Blickwinkel unterstützt uns dabei, unsere Verbundenheit mit den Menschen auf der ganzen Welt zu spüren und sie so als Gleichwertige anzuerkennen.

Auch der Glaube an etwas Größeres als uns selbst kann helfen, unsere Sichtweise zu erweitern und die Bedeutung von Menschenrechten besser zu verstehen. Wir erkennen dann, dass jedes Leben gleichermaßen wertvoll ist – unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe – und dass alle Menschen uneingeschränkte Freiheit verdienen.

Darüber hinaus kann Spiritualität helfen, bestimmte Werte zu pflegen und zu verewigen. Wir sind alle miteinander verbunden; durch die Verbindung der Seele können wir lernen, was es bedeutet, einander mit Achtung und Respekt zu behandeln. Es ist ein Prozess des Bewusstseinswachstums – wir können lernen, was es heißt, mehr Liebe in diese Welt zu bringen und die Idee des Gemeinsinns weiterzuentwickeln.

Letztlich ist Spiritualität eine starke Kraft für positive Veränderung: Sie kann helfen, unseren Horizont zu erweitern und neue Perspektiven auf die Welt hervorzubringen. Indem wir versuchen, unserem Mitgefühl Ausdruck zu verleihen und andere angemessen zu schätzen, können wir maßgeblich beitragen dazu, die Rechte aller Menschen auf der Erde zu schützen.

Menschenrechte sind eines der wichtigsten Instrumente, die wir im Kampf für Gerechtigkeit haben. Die Grundlage der Menschenrechte liegt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Seitdem hat sich das Verständnis der Menschenrechte weltweit verbreitet und es gibt jetzt viele Organisationen und Gruppen, die sich für die Menschenrechte einsetzen.

Es ist ermutigend zu sehen, dass so viele verschiedene Organisationen den Kampf für diese grundlegenden Rechte angehen. Von großen internationalen Institutionen bis hin zu kleinen lokalen Initiativen ist jede Unterstützung willkommen. Diese Gruppierungen setzen sich unermüdlich dafür ein, dass unsere Rechte geschützt und eingehalten werden.

Es gibt viele verschiedene Arten von Menschenrechtseinrichtungen, aber einige der am meisten bekanntesten sind Amnesty International, Human Rights Watch und Freedom House. Diese Organisationen engagieren sich aktiv für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit. Sie arbeiten an verschiedene Themen wie dem Kampf gegen Folter, Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Religion oder Geschlecht.

Aber es ist nicht nur die Aufgabe dieser großartigen Organisationen, unsere Rechte zu schützen. Wir müssen alle aktiv werden und uns für die Durchsetzung und Einhaltung unserer Menschenrechte einsetzen. Wir müssen uns bewusst machen, welche Rechte uns zustehen und was wir unternehmen können, um sicherzustellen, dass diese Rechte respektiert werden.

Menschenrechte sind die Grundlage einer jeden freien Gesellschaft. Ohne sie wären wir nur Schachfiguren in einem Spiel, das von anderen Menschen gespielt wird. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns für unsere Rechte einsetzen und sie schützen.

Menschenrechte sind universelle Rechte, die jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Religion oder politischen Überzeugungen besitzt. Sie umfassen das Recht auf Leben, Sicherheit, Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz sowie auf Selbstbestimmung und Bildung.

Es ist daher so wichtig, dass wir unserer Menschenrechte schützen und uns für sie einsetzen!

1. Menschenrechte sind universell

Es ist an der Zeit, unsere Menschenrechte zu verteidigen. Die Angriffe auf diese Rechte nehmen weltweit zu, von den Vereinigten Staaten bis hin zu autoritären Regimen in Russland, China und anderswo. In vielen Ländern werden die Menschen eingeschüchtert, gefoltert und getötet, wenn sie versuchen, ihre Rechte zu verteidigen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Angriffe auf unsere Rechte weiterhin ungehindert fortgesetzt werden. Wir müssen uns vereinen und gemeinsam handeln, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte in allen Ländern respektiert und geschützt werden.

Die Verteidigung unserer Menschenrechte ist keine Aufgabe für einige wenige von uns – sie ist eine Aufgabe für uns alle. Wir alle haben das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Wir alle haben das Recht auf eine gerechte Behandlung. Und wir alle haben die Pflicht, diese Rechte zu schützen.

Wenn wir unsere Stimmen erheben und gemeinsam handeln, können wir einen Unterschied machen. Wenn wir unsere Menschenrechte verteidigen, verteidigen wir die Freiheit für alle.

Wir alle haben die gleichen Rechte als Menschen. Doch in vielen Teilen der Welt werden diese Rechte immer noch verletzt. Durch Krieg, Gewalt und Unterdrückung werden die Menschenrechte missachtet und gebrochen.

Aber wir dürfen nicht einfach tatenlos zusehen! Wir müssen handeln und unsere Stimme für die Menschenrechte erheben! Denn unsere Rechte sind unveränderlich und unverhandelbar!

2. Jeder hat Rechte

Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Dieses Recht umfasst das Recht auf Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnung und soziale Sicherheit.

Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Dieses Recht umfasst das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Schutz vor Folter und willkürlicher Inhaftierung.

Jeder Mensch hat das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Dieses Recht garantiert, dass jeder Mensch gleich behandelt wird und niemand willkürlich benachteiligt oder bevorzugt wird.

Jeder Mensch hat das Recht auf Privat- und Familiensphäre. Dieses Recht schützt die Privatsphäre von Menschen vor staatlicher Überwachung und Eingriffen.

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Dieses Recht umfasst das Recht, seine Meinung frei zu äußern und Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben.

3. Respekt

Menschenrechte sollten in allen Ländern der Welt respektiert werden. Jede Person hat das Recht auf ein Leben in Würde und Freiheit, ohne Diskriminierung oder Unterdrückung. Es ist die Verantwortung jeder Regierung, ihren Bürgern diese grundlegenden Rechte zu gewähren und zu schützen.

Leider gibt es viele Länder, in denen Menschenrechte nicht respektiert werden. Viele Regierungen unterdrücken die Meinungsfreiheit und stellen politische Gegner unter Druck. Eine weitere Form der Unterdrückung ist das Fehlen von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung.

Es ist jedoch noch weit mehr als das, was getan werden muss, um Menschenrechte weltweit zu schützen. Wir müssen uns für einen kulturellen Wandel einsetzen, der die Gleichstellung von Frauen fordert und ungerechtfertigte soziale Ungleichheit abschafft. Wir müssen uns gegenseitig akzeptieren und respektieren – unabhängig von unserer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung.

Wenn wir uns für den Schutz der Menschenrechte engagieren, können wir eine bessere Zukunft schaffen – für alle Menschen auf der ganzen Welt. Lasst uns also gemeinsam handeln und Engagement zeigen, um die Menschenrechte zu schützen!

4. Wie können wir unsere Menschenrechte schützen?

Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft aktiv werden und unsere Menschenrechte schützen. Wir müssen uns bewusst machen, dass unsere Menschenrechte nicht unantastbar sind – sie sind angreifbar und müssen verteidigt werden.

Ein Weg, um unsere Menschenrechte zu schützen, besteht darin, uns über die aktuellen Einschränkungen der Freiheit und des Rechts auf Privatsphäre zu informieren. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, welche Institutionen oder Personen über unsere persönlichen Informationen verfügen und wie diese genutzt werden können. Es ist ebenso wichtig zu verstehen, welche Rechte wir im Hinblick auf die Sammlung und Verwendung unserer Daten haben.

Überdies können wir den Schutz unserer Menschenrechte durch den Einsatz von Technologien unterstützen. Dies kann in Form von Verschlüsselungstechniken geschehen, um die Kommunikation vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Es gibt auch Programme, mit denen wir die Privatsphäre beim Surfen im Internet schützen können. Dies sollten vor allem Personen in Betracht ziehen, die in politisch repressiven Regimen leben oder arbeiten und deren Aktivitäten besonders stark überwacht werden.

Unsere Stimme ist ein weiterer Schlüsselaspekt bei der Verteidigung unserer Menschenrechte. Wenn es um politische Entscheidungsträger geht, sollten wir uns nicht nur bewusst machen, was für uns richtig ist, sondern auch öffentlich Position beziehen und unserer Meinung Ausdruck verleihen. Über Social-Media-Kanäle können wir eine breite Öffentlichkeit erreichen und anderen helfen, ihre Stimme zu erheben. Wenn mehr Menschen ihre Meinung teilen und Solidarität zeigen, können diejenigen unter Druck gesetztes Unterdrückung leichter überwinden.

Das Verfassungsgericht hat eine wichtige Rolle beim Schutz der Menschenrechte: Es stellt sicher, dass die Regierung bei Gesetzesvorschlägen verfassungskonform handelt. Daher muss das Gericht sowohl autonom als auch finanziell abgesichert sein, damit es seiner Aufgabe effektiv nachkommen kann. Ebenso muss es unabhängig von Fraktionen oder Interessengruppierung handeln können.

Es liegt an uns alle, Verantwortung für den Schutz unserer Menschenrechte zu übernehmen und gemeinsam für eine solidarische Zukunft zu streiten!

5. Was tun, wenn Menschenrechte verletzt werden?

Wenn Menschenrechte verletzt werden, müssen wir aufstehen und sie verteidigen. Es ist unsere Verantwortung, uns zur Wehr zu setzen, wenn einzelne oder Gruppen von Menschen Opfer von Ungerechtigkeit und Unterdrückung werden. Es ist unser Recht und unsere Pflicht, jede Form der Diskriminierung und Benachteiligung anzuprangern. Wir müssen für den Schutz der Menschenrechte kämpfen, auch wenn es schwierig ist.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie man dies tun kann. Zunächst sollten alle relevanten Informationen über die missbräuchlichen Praktiken gesammelt und an die Öffentlichkeit getragen werden. So können Interessengruppen, Politiker und andere Entscheidungsträger auf das Problem aufmerksam gemacht werden und ihren Einfluss nutzen, um die Situation zu verbessern. Wir sollten in Aktion treten und das Bewusstsein für Menschenrechtsverletzungen schaffen: Durch Demonstrationen, Petitionen oder Kampagnen in den sozialen Medien können wir viel bewirken.

Ein weiterer Weg ist es, eine Organisation zu gründen oder sich einer Organisation anzuschließen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt. Sie kann dabei helfen, Missstände aufzudecken, Erinnerungskulturen zu schaffen und Betroffenheit in den Fokus zu rücken. Sie kann eine Plattform für Aufklärungsarbeit bieten sowie Lobbyarbeit betreiben oder spezifische Projekte ins Leben rufen – alles mit dem Ziel, Menschenrechte zu schützen und Missbrauch vorzubeugen.

6. Gegenwart

Wir müssen uns unserer Menschenrechte bewusst sein. Wir müssen uns unserer Rechte bewusst sein, um sie auch einfordern zu können. Wenn wir unsere Rechte nicht kennen oder ignorieren, verlieren wir an Gewicht und an Bedeutung in der Gesellschaft.

Menschenrechte sind unveränderliche Grundsätze, auf denen die Ethik der modernen demokratischen Gesellschaft basiert. Sie stellen fest, welche Freiheiten und Rechte jeder Mensch aufgrund seiner Natur als menschlich betrachtet werden kann. Die allgemeinsten und am häufigsten akzeptierten Menschenrechte sind: das Recht auf Leben, das Recht auf freie Entfaltung, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Doch trotz ihrer Allgegenwart und ihrer allgemein anerkannten Bedeutung gibt es immer noch vieles über die Menschenrechte, was wir nicht wissen oder akzeptieren. In vielen Ländern werden die Menschenrechte immer noch missachtet oder ignoriert. Viele Menschen haben keine Kenntnis von ihren eigenen Rechten oder dem Umfang dieser Rechte. Andere versuchen, ihre Rechte zu negieren oder zu beschneiden. Und noch andere nutzen ihre Rechte hinterlistig und verletzen dadurch die Rechte anderer.

Spiritualität ist ein wesentlicher Aspekt menschlicher Erfahrung. Obwohl sie oft mit Religion in Verbindung gebracht wird, ist Spiritualität viel weiter gefasst. Sie kann sich auf eine tiefe Verbundenheit mit der Natur, mit anderen Menschen oder mit dem Universum als Ganzes beziehen. Spiritualität kann auch eine tiefe Einheit mit dem Göttlichen oder dem Absoluten bedeuten.

Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen zustehen. Dazu gehören das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen gibt einen Überblick über die wichtigsten menschlichen Rechte.

In vielen Kulturen werden Menschenrechte als natürliche Rechte betrachtet, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Andere sehen sie als universell gültige Prinzipien, die allen Menschen gleichermaßen zugutekommen sollten. Wiederum andere sehen Menschenrechte als soziale Konstrukte, die im Laufe der Zeit entwickelt wurden und daher ständigen Veränderungen unterliegen können.

Einige Kritiker sehen in den Menschenrechten eine formale Legitimation für die Ausbeutung und Unterdrückung von Minderheiten. Andere befürchten, dass der Schutz der Menschenrechte dazu führen könnte, dass bestimmte soziale Normen und Werte untergraben werden. Dennoch ist es unbestritten, dass die Anerkennung der Menschenrechte ein wesentlicher Schritt hin zu einer fairen und gerechten Gesellschaft ist.

In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen ihr Interesse an Spiritualität entdeckt. Gleichzeitig nehmen die Bedrohungen für unsere Grundrechte zu. Die Kombination dieser beiden Trends hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen nach Wegen suchen, um ihre Spiritualität und ihren Engagement für Menschenrechte miteinander zu verbinden.

Eine Reihe von Initiativen haben sich zum Ziel gesetzt, die Verbindung zwischen Spiritualität und Menschenrechten stärker zu betonen. Dazu gehören unter anderem das Parlament der Weltreligionen, ein Zusammenschluss von Vertretern verschiedener Weltreligionen, sowie die Charter for Compassion International, eine Organisation, die sich für mehr Mitgefühl in der Welt einsetzt.

01.01.2023

Uwe Taschow

Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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