Geistiges spirituelles Heilen – Branche in der Krise?

energie heilung

Komplementärmedizin und Geistiges/Spirituelles Heilen
Eine Branche „in der Krise“?

Der Über-Blick

In diesem Konzept beschreibe ich das „Geistige (spirituelle) Heilen“ als Teilbereich der alternativen und komplementärmedizinischen Heilmethoden. Ich erkläre die rechtlichen, steuerlichen, ethischen und moralischen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit. Anhand einer aktuellen Analyse zu Markt, Klienten und Wettbewerb gebe ich einen Ausblick über Chancen und Risiken der zukünftigen Ausrichtung von Anbietern von Methoden der alternativen Medizin und des Geistigen Heilens.

Das Gesundheitssystem in Deutschland

Das Gesundheitssystem in Deutschland basiert auf den Säulen der klassischen Schulmedizin und der Alternativ- bzw. Komplementärmedizin. Unter der Bezeichnung Alternativmedizin und Komplementärmedizin werden unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte zusammengefasst, die zu den wissenschaftlich nicht anerkannten bzw. im Medizinstudium oder Psychologiestudium nicht gelehrten Methoden und Konzepte entsprechen. Es werden auch die Begriffe Unkonventionelle Medizinische Richtungen, Erfahrungsheilkunde, Alternative Heilmethoden, Sanfte Medizin und Ganzheitliche Medizin verwendet. In der staatlichen Gesundheitsversorgung spielt die alternative Medizin noch immer eine untergeordnete Rolle. Nach Jahren des stetigen Wachstums scheint jedoch eine Stagnierung eingetreten zu sein.

Marktverteilung im Gesundheitssektor

Laut Statistischem Bundesamt sind die Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2021 Jahr auf über 474 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 5 699 Euro je EinwohnerIn.

Im Jahr 2015 waren es noch insgesamt ca. 340 Mrd. Euro und durchschnittlich ca. 4.200 Euro pro Einwohner. Seinerzeit wurden rund 9 Milliarden Euro pro Jahr für komplementär- und alternativmedizinische Verfahren ausgegeben. 5 Milliarden Euro davon zahlten die Patienten selbst. 4 Milliarden Euro erstatteten die Krankenkassen.

Welche Verfahren werden als alternative Heilmethoden bezeichnet?

Als komplementärmedizinische Heilmethoden sind folgende Verfahren allgemein bekannt:

  • Ganzheitliche Verfahren, z.B. Yoga, Tai-Chi, Qi Gong, Meditation, Entspannungstechniken und Körpertherapien.
  • Verfahren zur Aktivierung von Selbstheilungskräften, z.B. durch Kräuter, Nahrungsmittel, Vitamine und Diäten.
  • Behandlungsangebote an Halte- und Bewegungsapparat, z.B. Osteopathie, Chirotherapie und Massage.
  • Behandlungsangebote über elektromagnetische Felder, z.B. Reiki, Bioresonanz. Therapeutic Touch und Magnetfeldtherapie.
  • Traditionelle Verfahren, wie z.B. Ayurveda, Bachblüten, Homöopathie, Naturheilverfahren und TCM.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Methoden, die unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten werden. Diese sind: Besprechen, Calligaris Methode, Chakra-Therapie, Clearing, Exorzismus, Fernbehandlung, Fremdeinflüsse, Gebetsheilen, Glaubensheilen, Geistchirurgie, Handauflegen, Huna, Magnetopathie, Mediumistisches Heilen, Mediales Heilen, energetisches Heilen, Prana-Heilen, Psi-Wahrnehmung/Aura- sehen/fühlen, Radionik, Reiki, Schamanismus, Seelsorge, Systemische Familienaufstellung, usw..

Hinzu kommen weitere praktizierende Anbieter, die unter mannigfaltigen Bezeichnungen auftreten: Wahrsager, Kartenleger, Guru, esoterischer Therapeut, Schamane, spiritueller Lehrer, Reiki-Meister und auch esoterisch ausgerichtete Heilpraktiker und Ärzte.

Markt für alternative Medizin und Heilmethoden

Immer mehr Menschen suchen auf ihrem Weg nach Gesundheit nicht mehr nur die rein standardisierten Programme der klassischen Schulmedizin oder zum Teil auch der Komplementärmedizin zur Symptombeseitigung, sondern verlangen nach ganzheitlichen Konzepten für Gesundheit, Glück, Partnerschaft und Erfolg.

Allgemein waren in Deutschland in den letzten Jahrzehnten eine erheblich gestiegene Nachfrage nach sogenannten Naturheilverfahren, aber auch anderen Formen der Alternativmedizin zu verzeichnen. Komplementäre und alternative Heilmethoden wurden auch bei den Deutschen immer beliebter. Griff 1970 gerade einmal ein Drittel der Bevölkerung auf unkonventionelle Behandlungsverfahren und Produkte zurück, sollen dies mittlerweile knapp 60 Prozent tun. In Europa werden komplementärmedizinische Verfahren von schätzungsweise mehr als 150 Millionen Menschen in Anspruch genommen.

Komplementär- und alternativmedizinische Richtungen kämpfen nicht nur in Deutschland um Anerkennung. Fast überall in der Europäischen Union (EU) wird sie mangels wissenschaftlicher Beweise noch nicht ausreichend ernst genommen. Die Folge: Nur in wenigen EU-Ländern sind alternative und ergänzende Heilmethoden Teil der staatlichen Gesundheitsförderung.

Markt für Esoterik

Fachleute beziffern den Jahresumsatz im Bereich Esoterik in Deutschland auf ca. 15 bis 25 Milliarden Euro. Je deutschen Einwohner werden statistisch ca. 300 Euro pro Jahr für HeilerInnen, Bücher, Zubehör, Messen und Ernährung im Bereich Esoterik ausgegeben. Durch unterschiedliche Sichtweisen – was der Esoterik zuzuordnen ist und was nicht – kommt es entsprechend zu niedrigeren oder höheren Umsatzzahlen. Verlässliche Zahlen gibt es nicht. In den letzten Jahren war jedoch vermutlich kein Wachstum zu verzeichnen.

Welche Menschen nehmen alternativmedizinische Angebote in Anspruch ?

Für alternativmedizinische Angebote interessieren sich Menschen grundsätzlich aus den folgenden Gründen:

  1. Menschen, die gegenüber der traditionellen Medizin kritisch eingestellt sind und medikamentöse Therapien negativ bewerteten.
  2.  Menschen mit Konflikt-, Stress- (z.B. Burn-Out Alterungsprozess) oder Verlustthemen (Kinder gehen aus dem Haus, Trennung vom Partner), Einsamkeit und die Veränderungen durch Umbrüche im Lebenslauf zu bewältigen haben.
  3. Schulmedizinisch austherapierte und als unheilbar geltende Menschen.
  4. Menschen mit Umweltbewusstsein und dem Wunsch auf Bewegung, Natur, Ruhe, Entspannung und gesunder Lebensweise.
  5. Menschen mit dem Wunsch auf etwas „Besonderes“ (Luxus) und dem Wunsch auf eine selbstständige Auswahl aus dem vielfältigen Angebot aus Wellness, Besinnung und Lebensbestimmung.
  6.  Menschen, die ein erhöhtes Maß an Zuwendung und Kommunikation durch alternative Therapeuten wünschen.
  7.  Menschen mit Interesse an Spiritualität, Esoterik, Religion, Glauben und Meditation.
  8. Menschen mit Neugierde und der Faszination des Unbekannten.
  9. Überwiegend Menschen mit hohem Bildungsniveau, Frauen, Führungskräfte, Besserverdiener, Vermögende und Mittellose.

Das „Geistiges Heilen“ als Teilbereich der Komplementär-Medizin

Die Systeme der klassischen Medizin und der Komplementärmedizin werden zunehmend durch das Geistige Heilen ergänzt. Man spricht mittlerweile schon von der „Dritten Säule im Gesundheitssystem“.

Über 3 Mio. Menschen (ca. 4 % der Bevölkerung) sollen jährlich die Dienstleistungen von HeilerInnen in Anspruch nehmen. Laut der Arbeitsgemeinschaft für Weltanschauungsfragen e.V. bieten schätzungsweise 10.000 GeistheilerInnen in Deutschland ihre Dienste an. Im Vergleich zu der Gesamtzahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten ca. 506.000 ÄrztInnen (Stand 2017) ist diese Zahl jedoch immer noch verschwindend gering. Dennoch stagniert die Zahl der HeilerInnen, die sich z.B. in Listen im Web eintragen lassen oder beim DGH e.V. zertifizieren lassen. Dort sind inzwischen nur noch 3.000 Mitglieder registriert.

Was unter „Geistiges Heilen“ verstanden wird

Die HeilerInnen werden in der Regel durch Menschen mit chronischen, unheilbaren, physischen oder psychischen Problemen aufgesucht. Während die klassischen Methoden symptomorientiert eingesetzt werden, kann die Naturheilkunde und die alternative Gesundheits- und Beratungstätigkeit ergänzende Konzepte anbieten, so dass über die Selbstheilungskräfte seelisch-geistige Ursachen berücksichtigt werden und die Transformation auf einer tieferen Ebene „nachhaltig“ ermöglicht wird. Es kann angenommen werden, dass die Symptomatik einer jeden Erkrankung auf seelisch-geistige Ursachen zurückzuführen ist.

Ist das Geistige Heilen nun eine Heilkunde, eine religiöse Tätigkeit oder ein Gewerbe? Für den deutschen Gesetzgeber wird die Arbeit von HeilerInnen auf die Aktivierung von Selbstheilungskräften der
Hilfesuchenden durch nicht medizinische Hilfsmittel (z.B. durch Handauflegen oder Gebete) beschränkt. Doch es geht tiefer.

Im Wesentlichen geht es zunächst darum zu verstehen, was sich hinter dem Begriff des Heilens verbirgt. Was ist Heilung? Grundsätzlich bedeutet Heilung, dass etwas nicht in Ordnung ist. Also bedeutet Heilung, Ordnung zu schaffen und etwas in Ordnung zu bringen. Das Geistige Heilen ist einer von vielen Wegen, diese Ordnung wiederherzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass es eine Höhere Intelligenz im Menschen gibt, die eine Transformation vollzieht und das Symptom beseitigt.

Wer oder was sind „Geist-HeilerInnen“?

Die Arbeit der HeilerInnen gehört eigentlich nicht in den Bereich der Medizin, sondern wohl eher den der Religion. Wie auch immer die Klassifizierung vorgenommen wird. Das Wesentliche ist, dass sich HeilerInnen ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind, die sie mit der Ausübung ihrer Tätigkeit übernehmen. Dabei sind die gesetzlichen, ethischen und moralischen Vorgaben genauestens zu beachten. Obwohl HeilerInnen keine Eignungs- oder Zulassungsprüfung ablegen müssen, haben sie wichtige Lebens- und Lernprozesse zu durchlaufen, bevor sie andere Menschen behandeln oder beraten sollten. Aus diesen Lernaufträgen des Lebens lernen sie und verinnerlichen die Erfahrungen über diese Herausforderungen zum Wohle der Hilfesuchenden.

Auch auf den Körper ausgerichtete Therapien haben ihren Nutzen, arbeiten jedoch nicht an der Ursache aller Probleme. Diese sind meiner Meinung nach ausnahmslos auf der seelisch-geistigen Ebene zu finden. In einem tieferem Ursachenverständnis von Krankheiten und deren wirksame Behandlung kann man davon ausgehen, dass es nur einen Heiler, eine Heilerin gibt. Dieses Eine ist eine Intelligenz, die man z.B. als das „Unendliche Bewusstsein“, „Gott“ oder wie auch immer bezeichnen kann. Damit hören im Grunde genommen alle Einteilungen, Definitionen und Bezeichnungen auf.

Am einfachsten lässt sich die Arbeit der GeistheilerInnen mit dem eines Künstlers vergleichen. Sie betrachten die Erscheinungen dieser Welt aus einer anderen Perspektive und bezeugen ihre eigene Wahrheit. Diese Wahrheit verändert die Form.

Freiberuf, Gewerbetätigkeit und Kammerzulassung

Das Geistige Heilen wird in Deutschland steuerlich grundsätzlich als Gewerbetätigkeit eingestuft. Die Festlegung erfolgt jedoch durch das zuständige Finanzamt. Hierzu wird die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen, der auch die Steuerklärungen bearbeitet. Als
Gewerbetreibender unterliegt der HeilerInnen der Aufsicht des Gewerbeamtes. Eine Kammerzulassung ist nicht erforderlich. Eine Mitgliedschaft wird von der jeweils regional zuständigen IHK verlangt. Es besteht die Möglichkeit, sich als HeilerIn beim Dachverband DGH e.V. zertifizieren zu lassen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Ausübung und Erlaubnispflicht einer Heilkunde wird vom Gesetzgeber im Heilpraktikergesetz (§1 HeilprG,) eindeutig geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) Klarheit geschaffen und beschlossen, dass zum Ausüben des Geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist und HeilerInnen nach dem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes diese Tätigkeit ausüben dürfen.

In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist festgelegt, dass eine HeilerInnentätigkeit, die sich “auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen” beschränkt bzw. “unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen” erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.

Fernbehandlungen

Es besteht nach dem Arzneimittelgesetz ein Werbeverbot für Fernbehandlungen. Gleichwohl sind sie nicht verboten. Eine bedeutsame Einschränkung erfährt die Information der Öffentlichkeit über Geistiges Heilen durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 G
v. 26.4.2006, in Kraft ab 6.8.2004. Darin heißt es im § 9:

„Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Wer vorsätzlich oder fahrlässig für eine Fernbehandlung wirbt, handelt nach § 12 desselben Gesetzes ordnungswidrig.“

Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht 20. März 2007 mit dem Urteil AZ 1BvR 1226/06. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Fernbehandlung selbst handele:

Regelungsgegenstand des HWG sei nämlich „nicht die Sicherstellung der Befähigung und der fachlichen wie charakterlichen Geeignetheit des Heilenden (…), sondern die besondere Schutzbedürftigkeit erkrankter oder älterer Menschen vor unangemessen beeinflussender Werbung.“

Hausbesuche

„Hausbesuche und Behandlungen sind ohne Reisegewerbeerlaubnis gestattet. Oftmals wird falsch argumentiert, dass Hausbesuche wegen des Verbots des Heilens im Umherziehen (vgl. § 3 Heilpraktikergesetz, § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung) rechtlich nicht möglich sind. Der Begriff des Umherziehens entspricht inhaltlich dem Begriff des Reisegewerbes (definiert in § 55 Abs. 1 GewO). Für den Arzt oder Heilpraktiker bedeutet dies, dass er für die Berufsausübung unbedingt über eine feste Praxisstelle verfügen muss und dort aufgrund einer Konsultation durch Patienten heilkundlich tätig wird. Hausbesuche indes sind auch dem Arzt oder Heilpraktiker sehr wohl gestattet, wenn dieser Besuch im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Bestellung durch den Patienten erfolgt. Erst recht ist dies den HeilerInnen gestattet.“ Zitat: Michel Jansen, Rechtsanwalt des DGH, September 2012

Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, können HeilerInnen Maßnahmen treffen, die über den rechtlichen Rahmen hinaus gehen. Dieses hat zum Ziel, den Hilfesuchenden eine Basis und einen Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Das Fehlen eines direkten gesetzlichen Leitbildes für HeilerInnen bedeutet, dass er insbesondere für seine Qualifizierung, die Qualität seiner Tätigkeit und für seinen Marktauftritt in höherem Maße Sorge zu tragen hat und einen höheren Grad an Sensibilität für sein Erscheinungsbild im Wettbewerb aufbieten muss als andere Berufsgruppen. Er muss sich seiner Verantwortung für sich und seine KlientInnen voll bewusst sein.

Der Hilfesuchende sollte zudem z.B. als KlientIn und nicht als PatientIn bezeichnet werden. Darüber hinaus wird keine Kleidung getragen, die einen Eindruck erwecken könnte, dass eine Heilkunde ausgeübt werde. Bei Besuchen von KlientInnen wird er/sie sich als HeilerIn und BeraterIn immer zu erkennen geben.

Die Maßnahmen könnten sein:

  • Eine schriftliche Erklärung der HeilerInnen mit anschließender Unterschrift der KlientInnen (Klientenerklärung)
  • Ein Verhaltenskodex gegenüber KlientInnen
  • Die Aushändigung und Aushang eines Merkblattes
  • Erklärung der GeistheilerIn gegenüber KlientInnen

Den KlientInnen wird vor der ersten Behandlung ausdrücklich auf die rechtlichen und ethisch/moralischen Vorgaben einer Behandlung im Rahmen des Geistigen Heilens hingewiesen. Dafür werden ihnen die entsprechenden Hinweise in einer Erklärung schriftlich vorgelegt, die er/sie anschließend unter Ergänzung der persönlichen Angaben unterschrieben zurückreicht. Die KlientInnen erklären, dass sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Auf Wunsch wird eine Kopie der Erklärung ausgehändigt. Ohne eine unterschriebene Erklärung sollte keine Behandlung durchgeführt werden.

In der Erklärung soll u.a. ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass durch die Behandlung der HeilerInnen eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung nicht ersetzt werden soll. Eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Heilpraktikern und anderen Therapeuten wird ausdrücklich empfohlen. Daher sollte eine laufende Behandlung nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftige notwendige Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung für die Entscheidung hierfür obliegt ausschließlich den KlientInnen selbst. #

Die HeilerInnen erklären weiterhin, dass keine Therapien oder Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt und keine Diagnosen gestellt werden. Es wird weiterhin erklärt, dass keine Medikamente oder homöopathische Mittel verabreicht bzw. empfohlen werden. Es werden keine medizinischen Geräte eingesetzt. Es wird erklärt, dass die HeilerInnen für die Behandlung über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen müssen. Es wird erklärt, dass die HeilerInnen auch nicht der Eindruck erwecken werden, es würde eine ärztliche, heilpraktische oder psychologische Behandlung oder Beratung durchgeführt.

Es werden keinerlei Erklärungen abgegeben, die eine Heilung versprechen, sodass keine falschen oder überzogenen Erwartungen oder Hoffnungen geweckt werden. Es ist die eigene Verantwortung und freie Entscheidung der KlientInnen, die Behandlungen fortzusetzen oder abzubrechen. Jederzeit kann die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Sitzungsabläufen oder zu den vorgeschlagenen Genesungshilfen und allen anderen angebotenen Dienstleistungen von den KlientInnen deutlich gemacht werden.

Verhaltenskodex

Geistig-energetisches Heilen stellt hohe moralisch-ethische Anforderungen an die Menschen, die sie ausüben. KlientInnen haben einen Anspruch darauf, die Grundsätze zu kennen, die eine Heiltätigkeit prägen. Es gibt z.B. einen umfangreichen Verhaltenskodex des englischen Geistheilerverbandes, der als Vorlage genutzt werden kann und dem sich die HeilerInnen freiwillig unterwerfen können.

Datenschutzerklärung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist: Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen. Wichtigster Anknüpfungspunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung sind personenbezogene Daten. Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. “Identifizierbar”´ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.

Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, müssen eigentlich kein Verarbeitungsverzeichnis führen. Allerdings gilt diese Ausnahmeregelung nicht für Unternehmen, die gesundheitsbezogene Daten verarbeiten. Da z.B. Heilpraktiker gesundheitsbezogene Daten verarbeiten, muss hier stets ein Verarbeitungsverzeichnis in der Praxis geführt werden. HeilerInnen sollten freiwillig diese Verordnung akzeptieren und die rechtlichen Vorgaben umsetzen.

Aushang, Aushändigung und Veröffentlichung

Zusätzlich wird ein Merkblatt mit den wichtigsten Angaben deutlich sichtbar ausgehängt und/oder an alle KlientInnen ausgehändigt werden. Zusätzlich sollten sie auf der Homepage und in allen Publikationen mit einem entsprechenden Hinweis veröffentlicht werden. In jedem Fall sollte immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Behandlung der HeilerInnen eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung nicht ersetzen soll.

Ablauf und Durchführung von Heilbehandlungen

Zu Beginn einer Behandlung erfolgt zunächst ein Einführungsgespräch. In diesem Gespräch werden alle rechtlichen, ethischen und moralischen Gesichtspunkte besprochen und erklärt. Die KlientInnen erklären ihr Einverständnis und unterschreiben die Klientenerklärung. Anschließend werden ihnen die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Behandlung erklärt. Danach entscheiden die HeilerInnen, ob er/sie die besondere Verantwortung einer Behandlung übernehmen will und ob aus ihrer Sicht eine Heilung überhaupt möglich ist. Nach diesem Einführungsgespräch, die auch zur Identifizierung der Klientenziele- und Wünsche beiträgt, erfolgt die Behandlung.

Klienten müssen für eine Behandlung nicht zwingend physisch anwesend, sondern können auch über Ferne an jedem beliebigen Ort zu jeder beliebigen Zeit behandelt werden. Die HeilerInnen führen die Behandlung wie bei der physischen Anwesenheit der KlientInnen beschrieben durch.

Die Wahrnehmung der GeistheilerInnen in der Öffentlichkeit

Kaum ein anderer Beruf polarisiert die Menschen so sehr wie die Arbeit der HeilerInnen. Für die Einen ist er/sie eine Messias, Heilsbringer, Problemlöser und die letzte Hoffnung. Sie glauben an ihn/sie. Für die Anderen ist er/sie ein Scharlatan, Gauner, Geschäftemacher oder Sektierer. Die Arbeit wird zudem pauschal abgelehnt, weil sie mental nicht erklärbar ist. Für s.g. „Investigativreporter“ ist das Thema
„Wunderheiler“ ein „gefundenes Fressen“, das sehr viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt. Die „Stars der Szene“ bekommen eine große öffentliche Bühne, die ihnen einen stetigen Zustrom an KlientInnen ermöglicht, während viele HeilerInnen unerkannt „im Stillen zum Wohle der Menschen“ wirken.

Zudem gibt Menschen, die Angst vor HeilerInnen haben. Warum? Einige HeilerInnen haben die Gabe, Menschen bis auf den „Grund ihrer Seele schauen“ zu können. Diese wollen ihre Schattenseiten nicht erkannt wissen und meiden daher ihre Gegenwart oder verurteilen sie.

Zur Info: In meinem nächsten Schriftwerk werde ich ausführlich darauf eingehen und einen Einblick in die „Heiler-Szene“ geben.

Risiken der Ausübung einer HeilerInnentätigkeit

Die HeilerInnen gehen mit der Ausübung ihrer Tätigkeit große Risiken ein. Diese Risiken lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Marktrisiken
1.1. Veränderung in Angebot- und Nachfragesituation
1.2. Vergleichbare Angebote durch Mitwettbewerber
2. Risiken durch steuer-, straf- und bußgeldrechtliche Verfahren
3. Klientenrisiken
3.1. Zahlungsversäumnisse
3.2. Rufmord und Verleumdung
3.3. Risiken durch falsche Erwartungshaltung
3.4. Persönliche Risiken
3.4.1. Beeinträchtigung der Medialität und Heilbefähigung
3.4.2. Gesundheitliche Risiken
3.4.3. Finanzielle Risiken durch außergewöhnliche Belastungen
3.4.4. Veränderungen in den vertraglichen Vereinbarungen mit Vermietern von Räumlichkeiten.

Ausblick

Der Gesundheitsmarkt boomt. Der gesetzlich neu geregelte Markt der Gesundheitsprävention hat sich ebenfalls als ein neuer Wachstumsbereich entwickelt. Sondereffekte, wie z.B. Corona-Krise haben die Gesundheitsausgaben explodieren lassen. Doch scheint dieser Trend an den alternativmedizinischen und spirituell/esoterisch ausgerichteten Anbietern vorbeigegangen zu sein. Das jahrelange Wachstum ist wohl – vorerst – vorbei. Fest steht, dass wirtschaftlich der Marktanteil im Gesundheitssektor gesunken ist.

Dennoch:

Auf Grund des erwarteten positiven Trends in der Nachfrage nach individuellen, ganzheitlichen alternativ- und komplementärmedizinischen sowie gesundheitspräventiven Angeboten kann davon ausgegangen werden, dass die Menschen weiterhin nach Lösungen und Angeboten suchen werden.

Das Angebot an ganzheitlichen Ansätzen und eine für hilfesuchenden Menschen nachvollziehbare und eigenverantwortlich umsetzbare Methodik sollte sich zusehends einer erhöhten Nachfrage erfreuen. Eine Verbreitung in Publikationsformen über das Web wäre ein Weg. Die „persönlichen Begegnungen unter Gleichgesinnten“ werden neben der individuellen Betreuung weiterhin ein wichtiger Faktor bleiben.

Allen, die sich „berufen fühlen“, dem Weg des Herzens zu folgen und sich den Hilfesuchenden mit ihren Erfahrungen, sei es z.B. als spiritueller Heiler, Berater oder Lehrer, zur Verfügung stellen, sollte unser aller Respekt gelten. Es bleibt Ihnen nur zu sagen: „Viel Glück!“ Und: „Danke!“

Zum Schriftwerk

Das obige Schriftwerk ist ein aktualisierter Auszug aus dem zertifizierten und prämierten Geschäftsplan des Autors zur Gründung einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich des Geistigen Heilens, der Geomantie und Lebensberatung aus dem Jahr 2019.


Verwendete Quellen:

Verwendete Quellen:
Bundesgesundheitsministerium
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Dachverband für Geistiges Heilen, DGH e.V.
Bundesärztekammer
Bundesverfassungsgericht
Bosch BKK
Deutsches Ärzteblatt
Rechtsanwalt des DGH Michel Jansen
Anwaltskanzlei Boris Zimmermann Frankfurt/M.
ARD
www.statista.com
www.fuer-gruender.de
Buch Michael Simon: Das Gesundheitssystem in Deutschland 2005
6. Auflage 2017 Hogrefe Verlag, Bern

15.06.2023
Matthias Busch
Heiler, Berater und Trainer
https://heilermatthiasbusch.wordpress.com

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Geistiges spirituelles Heilen - Branche in der Krise?  Matthias Busch

Matthias Busch

Im Jahr 2004 begann mein Leben durch ein ‘schicksalhaftes’ Ereignis eine dramatische Wendung zu nehmen. Kurze Zeit nach der Krebserkrankung erkannte ich meine wahre Berufung und kündigte nach 32 Berufsjahren als Börsenhändler, Vermögensverwalter und Investmentcontroller bei namhaften deutschen Unternehmen der Finanzbranche meine Anstellung. Seitdem bin ich als spiritueller Heiler, Lehrer und Trainer tätig.
Meine einzige Lehre ist es, dem Menschen einen Weg zu sich selbst aufzuzeigen. Dabei bilden die vier ‘G-Themen’: Gesundheit, Geomantie (gesunde Beziehungen), Geld und Glück den Schwerpunkt meiner Arbeit. Warum?
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